EUYT

Qualität - Kompetenz - Integrität

Qualitätskriterien und Standards

EUYT ist den höchsten Qualitätsstandards in Bezug auf Yoga und Yogatherapie verpflichtet. Der Fachverband fördert und sichert die Einhaltung fachlicher und ethischer Maßstäbe durch seine Mitglieder und Verbandsorgane auf der Grundlage seiner fundierten berufsethischen Richtlinien.

 

Die Integrität der Unterrichtenden und der Therapeuten, basierend auf umfassender Ausbildung und regelmäßigen Fachfortbildungen in Yoga und Yogatherapie, ist eine Grundvoraussetzung für eine angemessene Arbeit in diesen Bereichen. Eine andere Voraussetzung ist die praktische Anwendbarkeit der Methoden und Techniken in der heutigen Zeit – mit Respekt und Wertschätzung für die großen Traditionen des Yoga und ihren authentischen Ausdruck.

 

Zu diesem Zweck setzt EUYT Standards für die Ausbildung von Yogalehrern und für die Weiterbildung von Yogalehrern zu Yogatherapeuten. Dabei sind umfangreiche Fachkenntnisse, soziale, pädagogische und therapeutische Kompetenzen sowie persönliche Integrität gleichermaßen bedeutsam.

 

Die Mitgliedschaft im EUYT ist ein verlässliches Qualitätsmerkmal. Den Mitgliedern steht ein Pool hoch qualifizierter Kollegen für Austausch und Begegnung zur Verfügung. Andere Personen oder Institutionen, die einen qualifizierten und ganzheitlich ausgerichteten Yogalehrer oder Yogatherapeuten suchen, können diese im EUYT finden.


» Standards für vom EUYT anerkannte Yogalehrausbildungen

» Standards für Studiengänge in Yogatherapie

 

 

Standards für vom EUYT anerkannte Yogalehrausbildungen

Teilnahmevoraussetzungen
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • abgeschlossene Schulausbildung und eine abgeschlossene oder laufende Berufsausbildung
  • eigene Yoga-Erfahrung über drei Jahre unter Anleitung eines ausgebildeten Yogalehrers/einer ausgebildeten Yogalehrerin

 

Studienzeit

Präsenzstudienzeit mind. 980 UE über 4 Jahre zzgl. der Prüfungsphase (gesamt mind. 4,5 Jahre)
Zzgl. Eigenstudium: eigenständige Vor- und Nachbereitung, Persönliche Übungspraxis und deren Reflektion, Erstellen von Unterrichtsprotokollen und Kurzvorträgen, Durchführung und Auswertung von Gruppenstunden, Studiengruppentreffen, Vorbereitungszeit für die Prüfung.

 

Zuzüglich

  • mind. 12 Einzelstunden bei einem Yogalehrer oder Yoga-Therapeuten des Ausbildungsteams
  • mind. 9 Lehrproben à 45 Minuten zu unterschiedlichen Unterrichtsinhalten, mit Moderation
  • persönliche Facharbeit (mindestens 60 Seiten)

 

Die Unterrichtsfächer sollen umfassen
  • Medizinische Grundlagen
  • Hatha-Yoga: Asana, Kriya, Mudra und Bandha, Pranayama, Energetische Anatomie
  • Yoga-Philosophie: Patanjali, Hatha-Yoga-Schriften, Bhagavadgita, Upanischaden, Veden,Darsanas, Samkhya, Tantrismus
  • Raja-Yoga: Ganzheitliches Verstehen yoga-psychologischer und geistiger Entwicklungsprozesse
  • Westliche Philosophie und Ethik: Weltreligionen, Epochen der Westlichen Philosophie und ihre Vertreter
  • Sanskrit
  • Westliche Psychologie: Einführung, Grundbegriffe und praktische Anwendung
  • Meditationsformen im Yoga: Grundlegende Techniken und Praxis
  • Karma-Yoga / Seva: Praktisches Üben, Integration in den Alltag
  • Unterrichtsgestaltung: Methodik, Didaktik, inklusive Vorstellstunden und Supervision
  • Berufskunde: Lehrerpersönlichkeit, Rolle des Yogalehrers, Berufsethik
  • Abschlussprüfung (schriftliche, mündliche und praktische Prüfung)


Standards für Studiengänge in Yogatherapie

Die Standards für Studiengänge in Yogatherapie des EUYT sehen einen mehrstufigen Aufbau vor. Die einzelnen Abschnitte können unmittelbar hintereinander oder in zeitlichem Abstand belegt werden. Jede Sequenz soll ein in sich abgerundetes Curriculum aufweisen und die sofortige praktische Umsetzung des Lernstoffs auf der Grundlage der eigenen Erfahrungen ermöglichen, so dass der Transfer in den Unterrichts- oder Praxisalltag gefördert wird.

 

Voraussetzungen
  • Erfolgreicher Abschluss einer Yoga-Lehrausbildung (Präsenzstundenzahl mind. 800 UE)
  • Mehrjährige Unterrichtstätigkeit als Yogalehrer
  • Nachweisbare Kenntnisse in Grundlagen der Anatomie/Physiologie

 

Umfang und Ablauf des Studiums
  • Präsenzstudienzeit: mind. 850 UE
  • Gesamtstudiendauer: mindestens 4 Jahre, berufsbegleitend

 

Eigenstudium

Das Eigenstudium sollte die folgenden Aspekte enthalten: Persönliche Übungspraxis und deren Reflexion, eigenständige Vor- und Nachbereitung, Ausarbeitungen zu unterrichtsspezifischen Themen, Durchführung und Auswertung von therapeutisch orientiertem Gruppenunterricht und Einzelsitzungen, Vorbereitungszeit für die Prüfung.

 

Eigene Erfahrung mit Yogatherapie

mindestens 10 Einzelstunden bei einem zertifizierten Yoga-Therapeuten

 

Prüfung

Die Abschlussprüfung soll schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsteile umfassen.

 

Postgraduate Training für Yogatherapeuten / Yogatherapeutinnen

Kontinuierliche eigene Praxis, Weiterbildung und Supervision sind eine Voraussetzung für die Arbeit mit Yogatherapie.
Alle Mitglieder des EUYT verpflichten sich, sich im Bereich Yoga / Yogatherapie kontinuierlich und nachweislich fortzubilden (mindestens 44 Stunden / 60 UE jährlich)

 

Aktualisiert Februar 2024