Benefit durch Yoga
EUYT vereint Yogalehrende und Yogatherapeuten, die sich der hohen Verantwortung bewusst sind, die ihre Tätigkeit mit sich bringt, die die Mindeststandards für Ausbildung des EUYT erfüllen und die Anforderungen des kontinuierlichen Qualitätsmanagements einhalten.
Es gibt 3 Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied kann werden:
oder
Fördermitglied können alle werden, die den Yoga gemäß den Richtlinien des Verbandes EUYT finanziell und ideell fördern und unterstützen möchten, insbesondere diejenigen, die sich in einer Ausbildung zum Yogalehrer oder im Studiengang Yogatherapie am ECYT befinden.
Die Beantragung der Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich erfolgen und erfordert die Unterzeichnung der Ethischen, Rechtlichen und Professionellen Richtlinien und, für die ordentliche Mitgliedschaft, die Einreichung der erforderlichen Nachweise über Ausbildung und Abschlüsse. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Antrag kann ohne Begründung abgelehnt werden.
Ehrenmitglied kann werden, wer sich bei der Förderung des Yoga besondere Verdienste erworben hat. Sie werden vom Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt.
Jetzt Mitglied werden – Anmeldeformular als download (PDF-Datei, ca. 400 KB)
Die Mitglieder sind berechtigt,
Die Mitglieder verpflichten sich,
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt € 90,00 im Kalenderjahr.
Bei Verbandseintritt ist der gesamte Jahresbetrag fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Mitgliedschaft kann von jedem Mitglied durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens nach 18 Monaten ab Aufnahme möglich.
Aktualisiert Oktober 2024